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REISEBEDINGUNGEN
 

Allgemeine Reisebedingungen der STAZ Leser-Reisen GdbR

§ 1 Allgemeines

(1) Die Firma STAZ Leser-Reisen GdbR, Steinstr. 28, 77652 Offenburg (nachfolgend „STAZ Leser-Reisen“ genannt) bietet als Reiseveranstalter Busreisen gemäß den aktuellen Reisekatalogen an. Soweit STAZ Leser-Reisen ausschließlich als Vermittler einer Reise auftritt, wird dies ausdrücklich im jeweiligen Reisekatalog gekennzeichnet. In diesen Fällen wird jeweils auf die allgemeinen Reisebedingungen der jeweiligen Veranstalter verwiesen.

(2) Tritt STAZ Leser-Reisen im Einzelfall lediglich als Vermittler von Leistungen auf, so kommt der Reisevertrag bzw. der Vertrag über eine vermittelte Einzelleistung ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder sonstigem Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen sind auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und STAZ Leser-Reisen wegen der Reisevermittlung unanwendbar.

(3) Für die Leistungen, gleich ob aus einem Reisevertrag oder einer Einzelleistung (z.B. nur Busfahrt) von STAZ Leser-Reisen, gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisenden wird widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die verbindliche Buchung durch den Reisenden kann formlos, insbesondere auch fernmündlich oder über die Internetseiten unter www.staz-leserreisen.de erfolgen.

(2) Bei der Buchung über die Internetseiten gibt der Reisende nach vollständigem Ausfüllen und der Eingabe seiner persönlichen Daten in dem Online-Buchungsformular und durch anschließendes Klicken des Buttons „Buchen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisende kann den Buchungsvorgang jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung.

(3) An die Buchung ist der Reisende fünf Arbeitstage gebunden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung auch in Bezug auf die vom Reisenden genannten weiteren Teilnehmer verbindlich ist.

(4) Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt dann zustande, sofern STAZ Leser-Reisen die Buchung des Reisenden für eine Reise gegenüber dem Reisenden schriftlich innerhalb der Annahmefrist bestätigt hat (nachfolgend „Buchungsbestätigung“). Sofern die Buchungsanfrage des Reisenden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn abgegeben wurde, kommt der Reisevertrag ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung seitens STAZ Leser-Reisen oder durch schlüssiges Handeln, insbesondere durch Zulassung zur Reise, zustande. Der Reisende erhält dann spätestens bei Antritt der Reise die Buchungsbestätigung ausgehändigt.

(5) Weicht die Buchungsbestätigung von der tatsächlich durchgeführten Buchung des Reisenden ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den STAZ Leser-Reisen zehn Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist durch Rücksendung der unterschriebenen Buchung annehmen kann. STAZ Leser-Reisen wird den Reisenden gesondert auf diese Annahmefrist hinweisen.

§ 3 Leistungen

(1) Prospekt- und Katalogangaben sind für STAZ Leser-Reisen bindend. STAZ Leser-Reisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, insbesondere aufgrund

a) einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes oder
b) wenn die vom Reisenden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist, vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

(2) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (z.B. Prospekt oder Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Buchung und der Buchungsbestätigung sowie zusätzlicher Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden. Im Falle von Widersprüchen gilt die Buchungsbestätigung.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die im Prospekt bzw. auf unserer Internetseite www.staz-leserreisen.de angegebenen Preise sind Endverbraucherpreise und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit eine solche anfällt. Eine Reiserücktrittsversicherung und sonstige Zusatzleistungen (z.B. die Bereitstellung von Eintrittskarten) bedürfen einer ausdrücklichen zusätzlichen Vereinbarung.

(2) Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten:

a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen.
b) Der Restbetrag ist auf Anforderung 14 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
d) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt.

§ 5 Preis- und Leistungsänderungen

(1) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von STAZ Leser-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat STAZ Leser-Reisen dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu erklären.

(2) STAZ Leser-Reisen kann Preiserhöhungen bis zu 5 Prozent des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem Reisebeginn mehr als vier Monate liegen und STAZ Leser-Reisen die Erhöhung in einzelnen Bereichen nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen ausgleichen kann. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden und STAZ Leser-Reisen dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund die Preisänderung erklärt.

(3) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 Prozent des Gesamtreisepreises oder im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, soweit STAZ Leser-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

(4) Die Rechte nach Absatz 3 hat der Reisende gegenüber Schnurr Reisen unverzüglich nach deren Erklärung nach Absatz 2 geltend zu machen.

(5) Eine zulässige Änderung führt nicht zum Ausschluss der Gewährleistungsrechte des Reisenden.

§ 6 Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei STAZ Leser-Reisen, welche im Interesse des Reisenden schriftlich erfolgen sollte.

(2) Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert STAZ Leser-Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. STAZ Leser-Reisen kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von STAZ Leser-Reisen ersparten Aufwendungen sowie dessen, was STAZ Leser-Reisen durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. STAZ Leser-Reisen kann die Entschädigung nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen.

(3) Wählt STAZ Leser-Reisen eine pauschale Berechnung der Entschädigung so kann STAZ Leser-Reisen folgende Prozentsätze des Reisepreises als Entschädigung ansetzen:

– bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 %;
– vom 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 20 %;
– vom 20. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 %;
– vom 14. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%;
– vom 9. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %;
– vom 6. bis ein Tag vor Reiseantritt 85% und
– am Tag der Reise 90 %.

Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass STAZ Leser-Reisen ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Ersatzreisende

(1) Der Reisende kann bis zum Reisebeginn bestimmen, dass an seiner statt ein Dritter die Reise antreten solle (nachfolgend „Ersatzreisender“), sofern der Ersatzreisende den besonderen Reiseerfordernissen (z.B. Gesundheit, Mindestalter) genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder sonstige in der Person des Ersatzreisenden liegende wichtige Gründe entgegenstehen und STAZ Leser-Reisen der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.

(2) Der Reisende und der Dritte haften gegenüber STAZ Leser-Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschalisiert auf 15 Euro. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass STAZ Leser-Reisen durch den Austausch des Reisenden ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Mindestteilnehmerzahl

(1) Ist in der Beschreibung der Reise (z.B. Prospekt oder Katalog) ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl angegeben und wird diese nicht erreicht, so kann STAZ Leser-Reisen vom Vertrag zurücktreten. STAZ Leser-Reisen wird dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, spätestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung durch Rücktrittserklärung unterrichten.

(2) Der Reisende kann dann die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen, von STAZ Leser-Reisen angebotenen Reise verlangen, wenn STAZ Leser-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die Erklärung muss vom Reisenden unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung von STAZ Leser-Reisen abgegeben werden. Wird die Reise aus vorgenannten Gründen nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend erstattet.

§ 9 Gewährleistung

(1) Hat die Reise nicht die zugesicherten Eigenschaften oder ist mit Fehlern behaftet, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem vertragsvorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern (Mangel), so kann der Reisende Abhilfe verlangen. STAZ Leser-Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. STAZ Leser-Reisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

(2) Für die Dauer einer mangelhaften Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

(3) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet STAZ Leser-Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende nach seiner Wahl selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von STAZ Leser-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

(4) Der Reisende kann den Reisevertrag auch kündigen, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, STAZ Leser-Reisen erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.

(5) Im Falle der Kündigung schuldet der Reisende STAZ Leser-Reisen den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

(6) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Pass, Visa, Zoll, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

(1) Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt STAZ Leser-Reisen den Gästen über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die dem Reisenden aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, diese sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation von STAZ Leser-Reisen bedingt.
(2) Soweit von STAZ Leser-Reisen Auskünfte nach Absatz 1 erteilt werden, geht STAZ Leser-Reisen davon aus, dass der Reisende deutscher Staatsbürger ist, sofern STAZ Leser-Reisen eine andere Staatsbürgerschaft vom Reisenden nicht mitgeteilt wird.

§ 11 Haftung

(1) STAZ Leser-Reisen beschränkt seine vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder Schäden aufgrund der Verletzung des Rechts der sexuellen Selbstbestimmung sind, auf den dreifachen Reisepreis. Diese Haftungsbeschränkung gilt, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, grob fahrlässig noch wegen fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht, z.B. die Erbringung der Reiseleistungen) herbeigeführt wurde oder soweit STAZ Leser-Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist.

(2) Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich STAZ Leser-Reisen gegenüber dem Reisenden darauf berufen.

§ 12 Ausschluss- und Verjährungsfristen

(1) Ansprüche wegen eines Mangels der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber STAZ Leser-Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

(2) Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden wegen eines Mangels der Reise verjähren in einem Jahr, sofern STAZ Leser-Reisen den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die Verjährung beginnt mit dem Tag nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise.

(3) Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden sowie wegen der Verletzung des Rechts der sexuellen Selbstbestimmung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

§ 13 Datenschutz

STAZ Leser-Reisen wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, beachten.

§ 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Zell am Harmersbach. Für Klagen von STAZ Leser-Reisen gegen den Reisenden gilt zudem jeder weitere Gerichtsstand des Reisenden.

Stand: Januar 2011


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